Datei:Empfängerbenennung Ermessen zweite Stufe.svg

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Beschreibung

Empfängerbenennung 2

Quelle

Jens Lordan, Benutzer:Jensen

Urheber bzw.
Nutzungsrechtinhaber

glglgl

Datum

2010-06-12

Genehmigung
Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.

Bei der Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nur der wirkliche Wille des Urhebers und nicht der buchstäbliche Sinn des Ausdrucks erheblich. Daher wird dieses Nutzungsrecht insbesondere auch bei der rechtlich in Deutschland und Österreich nicht möglichen Übergabe durch den Urheber in die Gemeinfreiheit bzw. Public Domain angewendet.

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aktuell07:01, 6. Aug. 2010Vorschaubild der Version vom 07:01, 6. Aug. 20102.240 × 1.300 (12 KB)Glglgl (Diskussion | Beiträge)Text „keine Anwendung des § 160 AO“ ersetzt durch „keine Versagung des Abzugs nach § 160 AO“
15:42, 19. Jun. 2010Vorschaubild der Version vom 15:42, 19. Jun. 20102.240 × 1.300 (10 KB)Glglgl (Diskussion | Beiträge)Zurückgesetzt auf die Version vom 19. Juni 2010, 14:28 Uhr. Du lieber Himmel, das war nix...
15:42, 19. Jun. 2010Vorschaubild der Version vom 15:42, 19. Jun. 20102.240 × 1.300 (10 KB)Glglgl (Diskussion | Beiträge)Schrift geändert
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21:59, 12. Jun. 2010Vorschaubild der Version vom 21:59, 12. Jun. 20102.140 × 1.656 (10 KB)Glglgl (Diskussion | Beiträge){{Information |Beschreibung = Empfängerbenennung 2 |Quelle = Jens Lordan, Benutzer:Jensen |Urheber = ~~~ |Datum = 2010-06-12 |Genehmigung = {{Bild-frei}} |Andere Versionen = |Anmerkungen = }}

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