Eesti: märk 174 «Lõikumine jalgrattateega» hoiatab tee lõikumisest jalgrattateega või jalgratta- ja jalgteega või kohast, kus jalgrattatee lõppemisel jalgratturid, mopeedi- ja pisimopeedijuhid ning jalgratta- ja jalgtee lõppemisel jalgratturid siirduvad sõiduteele.
English: sign 174 «Cyclist crossing» warns of the intersection of a road with a cycle path or a cycle path and footpath, or of a place where a cycle path cyclists, moped and petty drivers, and bicycle and footpaths at the end At the end, the cyclists head to the roadway.
Gemäß § 5, Satz 1-8 des Urheberrechtsgesetzes der Republik Estland (verabschiedet am 11. November 1992 sowie überarbeitet am 9. Dezember 1999 und 15. Februar 2000) trifft auf folgende intellektuelle Tätigkeiten kein Urheberrecht zu:
1) Ideen, Bilder, Meinungen, Theorien, Prozesse, Systeme, Methoden, Konzepte, Prinzipien, Entdeckungen, Erfindungen, und andere Ergebnisse intellektueller Tätigkeiten, welche in jedweder Form beschrieben, erklärt oder ausgedrückt werden;
2) Werke der Folklore;
3) legislative und administrative Dokumente (Beschlüsse, Erläße, Regulierungen, Statuten, Hinweise) und deren offizielle Übersetzungen;
4) Gerichtsentscheidungen und deren offizielle Übersetzungen;
5) Offizielle Symbole des Staates und Insignien von Organisationen (Flaggen, Wappen, Orden, Medaillien, Abzeichen, etc.);
6) Nachrichten des Tages;
7) Fakten und Zahlen;
8) Ideen und Prinzipien, die einem Bestandteil eines Computerprogramms unterliegen, einschließlich solcher, die ihrer Benutzerschnittstelle unterliegen.
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall kann die Verwendung dieses Werkes jedoch durch andere Gesetze reguliert sein.
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