Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Obwohl dieses Werk unter einer freien Lizenz veröffentlicht wurde oder gemeinfrei ist, können durch die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person(en) bestimmte Nachnutzungen eingeschränkt oder von deren Zustimmung abhängig sein. Ein Modelvertrag oder ein anderer Nachweis einer solchen Zustimmung kann dich vor rechtlichen Schwierigkeiten schützen. Auch wenn er dazu nicht verpflichtet ist, kann der Uploader dir eventuell dabei helfen, solche Nachweise einzuholen. Bitte beachte dazu auch unseren allgemeinen Haftungsausschluss.
Kurzbeschreibungen
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