Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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Dieses Bild ist gemeinfrei, weil nach Artikel 4, Absatz 2 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 4. Februar 1994 (Dz. U. z 2022 r. poz. 2509 mit späteren Neuerungen) „Gesetze und Gesetzesentwürfe ebenso wie offizielle Dokumente, Materialien, Zeichen und Symbole nicht urheberrechtlich geschützt sind“. Dennoch kann die Verwendung dieses Bildes in Polen in einigen Fällen durch andere Gesetze eingeschränkt sein.
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Gemäß dem Tschechischen Urheberrechtsbeschluss (Gesetznummer 121/2000, Artikel 3, Abschnitt a) gilt für folgende Dokumente kein Urheberrecht:
ein amtliches Werk, wie etwa eine Gesetzesbestimmung, -entscheidung, öffentliche Satzung, öffentlich einsehbares Register, als auch
ein offizieller Entwurf eines ofiziellen Werkes und andere vorbereitende offizielle Werke einschliesslich der offiziellen Übersetzungen dieser Werke,
eine Veröffentlichung des Senats oder der Abgeordnetenkammer,
eine Gemeindechronik oder historische Aufzeichnung,
ein Staatssymbol oder ein Symbol einer regionalen Selbstverwaltungseinheit,
sowohl andere ähnliche Werke, welche im Interesse der Öffentlichkeit keiner Urheberrechtsbeschränkung unterliegen".
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass dieses Werk gemeinfrei ist. Im Zweifelsfall soll jedoch berücksichtigt werden, ob andere Gesetze dieses Werk regulieren.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.