Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
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Dieses Bild ist gemeinfrei, weil nach Artikel 4, Absatz 2 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 4. Februar 1994 (Dz. U. z 2022 r. poz. 2509 mit späteren Neuerungen) „Gesetze und Gesetzesentwürfe ebenso wie offizielle Dokumente, Materialien, Zeichen und Symbole nicht urheberrechtlich geschützt sind“. Dennoch kann die Verwendung dieses Bildes in Polen in einigen Fällen durch andere Gesetze eingeschränkt sein.
Kurzbeschreibungen
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