Der Stadtrat der Stadt Rüthen hat die Annahme der nachstehend beschriebenen Flagge beschlossen, die der Regierungspräsident in Arnsberg am 18. August 1976 genehmigte.
„Flaggenbeschreibung: In drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 von Weiß zu Rot zu Weiß längsgestreift, in der mittleren Bahn, etwas zur Stange hin verschoben, der Wappenschild der Stadt. Bannerbeschreibung: In drei Bahnen im Verhältnis 1 : 3 : 1 von Weiß zu Rot zu Weiß längsgestreift, in der oberen Hälfte der mittleren Bahn der Wappenschild der Stadt.“[1]
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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[[File:Flagge der Stadt Rüthen.svg|border|96x176px]]
Siehe auch
Banner
Wappen
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
{{Flag |NAME=Flag of the city of Rüthen |DEFAULT= |OTHERNAMES= |COUNTRY=Germany |OF=city of Rüthen, district of Soest, North Rhine-Westphalia |FROM={{date|1976|08|19|en}} |...
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