Dieses Werk wurde von seinem Urheber Armin Schönewolf in der Wikipedia auf Deutsch als gemeinfrei veröffentlicht. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Armin Schönewolf gewährt jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.Public domainPublic domainfalsefalse
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
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2006-03-26 15:57 Armin Schönewolf 1200×1600× (183517 bytes) Fundstücke der Altenburg bei Niedenstein, abfotografiert von einer öffentlichen Tafel, ohne Angabe des Verfassers, von Armin Schönewolf am 26.3.2006, gemeinfrei
Kurzbeschreibungen
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