Der Urheber oder die Urheberin dieses Werks ist unbekannt und das Werk wurde vor mindestens 70 Jahren veröffentlicht. Es ist daher aufgrund Art. 31, Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Schweiz gemeinfrei.
Es ist zu beachten, dass dies nur gilt, falls eine verlässliche Quelle angegeben wird, um anzugeben, dass der Urheber oder die Urheberin unbekannt ist. Dieses Werk kann in Ländern ausser der Schweiz nicht gemeinfrei sein.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten von Amerika nichtgemeinfrei, weil es in den USA durch das Gesetz Uruguay Round Agreements Act erneut geschützt wurde. Dies geschah dann, wenn es in seinem Ursprungsland (Schweiz) am URAA-Datum (1. Januar 1996) noch urheberrechtlich geschützt war. In den meisten Fällen ist es in den USA für einen Zeitraum von 95 Jahren nach Erstveröffentlichung urheberrechtlich geschützt. (Eine Ausnahme sind nach 1977 veröffentlichte Werke; siehe Commons:Hirtle chart).Diese Vorlage darf nicht für nach dem 1. März 2012 hochgeladene Dateien verwendet werden.
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Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
{{Information |Description ={{en|1=The Lucerne Guillotine prepared for the execution of Paul Irniger in Zug, Switzerland.}} |Source =http://images.nzz.ch/eos/v2/image/view/620/-/text/inset/daacb205/1.18628280/1444584897/guillotine.jpg |Autho...