date QS:P,+1932-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1932-00-00T00:00:00Z/9
Quelle
Catalogue Berlin 1931
Urheber
Kawai Gyokudô
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Bild ist nun gemeinfrei, weil sein Urheberrechtsschutz in Japan abgelaufen ist. Gemäß Artikel 51 und 57 des japanischen Urheberrechts fallen alle nicht-fotografischen Werke, die der Gerichtsbarkeit Japans unterliegen, 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei mehreren Urhebern der Urheber, welcher zuletzt starb) in die Gemeinfreiheit. Das gilt weltweit. Hinweis: Nutze bitte für Fotos, die vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht wurden die Vorlage {{PD-Japan-oldphoto}}. Für Filme bis 1953 bitte die Vorlage {{PD-Japan-film}} verwenden.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.
Kurzbeschreibungen
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