Diese Datei zeigt ein amtliches Wappen oder Flagge einer ungarischen Gemeinde. Gemäß § 1 (4) des ungarischen Urheberrechts (LXXVI.) umfasst der Urheberrechtsschutz keine „Rechtsvorschriften, andere staatliche Verordnungen, Gerichts- oder Amtsbeschlüsse, Ankündigungen und allgemeine Dokumente, die von einer Behörde oder einer anderen amtlichen Körperschaft herausgegeben wurden, sowie gesetzlich verpflichtend gemachte Normen oder ähnliche Vorschriften.“ Die nach dieser Verordnung definierten amtlichen Wappen und Flaggen sind in Ungarn daher gemeinfrei.
Hinweis: Unabhängig vom hier beschriebenen urheberrechtlichen Status unterliegt die Verwendung amtlicher Wappen und Flaggen auch anderen gesetzlichen Einschränkungen.
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