Rechtsgültig ist alleine der Lizenzvertrag in seinem Wortlaut. Für eine kostenlose Weiternutzung empfehle ich
besonders die Beachtung folgender Lizenzbedingungen:
Im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen erlöschen die eingeräumten Nutzungsrechte automatisch.
Das Foto ist von einer öffentlich zugänglichen Straße aus aufgenommen. In einer Entscheidung des BGH, der sogenannten "Friesenhaus-Entscheidung", wurde klargestellt, dass dies kein Eingriff in die Rechte des Hauseigentümers darstellt (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - I ZR 54/87 = NJW 1989, 2251 = GRUR 1990, 390). Auch Bedenken hinsichtlich des Urheberrechts an der Abbildung eines Gebäudes bestehen nicht, da sich das Gebäude gemäß § 59 UrhG "bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen" befindet und eine Vervielfältigung mittels Lichtbild daher gestattet ist.
Lizenz
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.