Werke auf allgemein zugänglichem Grund sind gemäss Art. 29 URG gemeinfrei. Die Fotografie des Plakats ist gemeinfrei, weil der Fotograf Plutowiki auf seine Urheberrechte verzichtet.
Lizenz
Allgemein zugängliches Werk
Laut Artikel 29 des liechtensteinischen Gesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Kurzbeschreibungen
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