BeschreibungKauri Timber Company's timber train at Waipapa, laden with logs. ATLIB 286699.png
English: View of a logging train belonging to the Kauri Timber Company, at Waipapa. Photographed by Albert Percy Godber in 1912. Dated from other images in the Godber album.
Any publication must be accompanied by the credit "Godber Collection, Alexander Turnbull Library"
Title
InfoField
Kauri Timber Company's timber train at Waipapa, laden with logs.
Place
InfoField
Waipapa
Physical Description
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Dry plate glass negative 6.5 x 4.75 inches
Reference Number
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APG-0626-1/2-G
Image number
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IE181090
Repository
InfoField
Alexander Turnbull Library, Wellington, New Zealand
Lizenz
Dieses Werk ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei in seinem Herkunftsland:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses neuseeländische Werk ist in Neuseeland gemeinfrei (public domain), weil das Urheberrecht abgelaufen ist oder es dem Urheberrecht nicht unterliegt (Einzelheiten). Gemäß dem neuseeländischem Urheberrechtsgesetz von 1994 wie vom Ständigen Ausschuss für Urheberrecht der Library and Information Association of New Zealand (LIANZA) ausgearbeitet (Stand Mai 2011):
Art des Materials
ist das Urheberrecht erloschen, wenn ...
A
Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen, die anonym, unter einem Pseudonym oder mit unbekanntem Urheber veröffentlicht wurden:
das Foto oder Werk vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) gemacht oder veröffentlicht wurde
Für Fotografien, Manuskripte, Archive, Musikpartituren, Karten, Gemälde und Zeichnungen (außer A-C)
der Urheber vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) starb
E
Für mündliche Überlieferungen, Musik, computergenerierte Arbeiten und Tonaufnahmen mit gesprochenem Wort
vor dem 1 Januar 1974 (vor 50 Jahren) veröffentlicht wurde
F
Veröffentlichte Ausgaben2
vor dem 1 Januar 1999 (vor 25 Jahren) veröffentlicht wurde
1 Einige Regierungspublikationen unterliegen nicht dem Urheberrecht, darunter Gesetzentwürfe, Gesetze, Verordnungen, Gerichtsurteile, Berichte der königlichen Kommission, ausgewählter Ausschüsse usw. Die vollständige Liste findest du in den Referenzen [1] oder [2]. 2 bezieht sich auf die typografische Gestaltung und das Layout eines veröffentlichten Werks, z. B. bei Zeitungen.
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Dieses Werk ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei in den Vereinigten Staaten:
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996 für die meisten Länder).
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