Kerilia_jerdoni_lores.jpg (600 × 562 Pixel, Dateigröße: 98 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

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  • Kerilia jerdoni Gray 1849, sea-snake belonging to Family Elapidae, Serpentes.
  • Scanned from page 446 of M.A. Smith.
  • Smith, M.A. 1943. The Fauna of British India, Ceylon and Burma, Including the Whole of the Indo-Chinese Sub-Region. Reptilia and Amphibia. Vol 3 (Serpentes). Taylor and Francis, London. 583 pp.
  • Own work in scanning.
  • Public domain of an Indian document. All crown copyright of Fauna of British India has been released to public domain.
Public domain
Dieses von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellte Werk ist gemeinfrei.

Dies liegt daran, dass es entweder:

  1. ein Foto ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juni 1957 erstellt wurde, oder
  2. ein Foto oder eine Gravur ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellt wurde und vor 1974 kommerziell veröffentlicht wurde, oder
  3. ein Kunstwerk ist, bei dem es sich nicht um ein Foto oder eine Gravur handelt, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor 1974 erstellt wurde.
HMSO hat erklärt, dass dies weltweit gilt (siehe HMSO-E-Mail).
Weitere Informationen. Siehe auch Urheberrecht and Kunstwerke unter dem Crown copyright (PDF).

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Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

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AshLin 17:49, 4 December 2007 (UTC)

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aktuell18:49, 4. Dez. 2007Vorschaubild der Version vom 18:49, 4. Dez. 2007600 × 562 (98 KB)AshLin* ''Kerilia jerdoni'' Gray 1849, sea-snake belonging to Family Elapidae, Serpentes. * Scanned from page 446 of M.A. Smith. *{{aut|Smith, M.A.}} 1943. ''The Fauna of British India, Ceylon and Burma, Including the Whole of the Indo-Chinese Sub-Region''.

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