Laut Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Modell
Nokia 8
Blende
f/2
Brennweite
3,58 mm
Erfassungszeitpunkt
16:07, 2. Dez. 2017
Film- oder Sensorempfindlichkeit (ISO)
100
Belichtungsdauer
1.998.989/100.000.000 Sekunden (0,01998989)
Geografische Länge
7° 32′ 0,62″ E
Höhe
493 Meter über dem Meeresspiegel
Geografische Breite
47° 12′ 30,83″ N
Speicherzeitpunkt
16:07, 2. Dez. 2017
Breite
3.120 px
Y- und C-Positionierung
Zentriert
Höhe
4.160 px
Vertikale Auflösung
72 dpi
Kameraausrichtung
Normal
Software
00WW_3_08C, 7.0430.01, NORMAL -1 , V100.0082.02, V020.0066.03