„Die Landesfarben sind blau, weiß, gelb und rot. Das Nähere über Landesfarben und Landeswappen sowie deren Gebrauch regelt das Gesetz.“[1]
„Die Farben des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ultramarinblau-Weiß-Gelb-Weiß-Zinnoberrot. Die Flagge ist längsgestreift. Für die Einzelheiten der Gestaltung ist das Muster 1 maßgebend. Die Dienstflagge zeigt in den beiden weißen Feldern die Wappenbilder von Mecklenburg und, in Kennzeichnung des Landesteils Vorpommern, von Pommern ohne Schilde nebeneinander. Der gelbe Streifen ist dafür unterbrochen. Für Einzelheiten der Gestaltung ist Muster 2 der Anlage maßgebend. Wird die Dienstflagge als Banner- oder Hängefahne in Hochformat gesetzt, zeigt sie die beiden Wappenbilder übereinanderstehend, oben das Wappenbild Mecklenburgs und darunter das Wappenbild Vorpommerns.“[2]
Dieses Bild stellt die Flagge einer deutschenKörperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Flaggen gemeinfrei („public domain“).
Flaggen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
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[[File:Landesflagge Mecklenburg-Vorpommerns in Bannerform.svg|border|96x176px]]
Siehe auch
Anwendungsrichtlinie Gestaltung und Maße der offiziellen Flaggen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Landesflagge (Hissflagge)
Landesflagge (Banner)
Landesdienstflagge (Hissflagge)
Landesdienstflagge (Banner)
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