Deutsch: Die >1000jährige Linde in Schluttenbach. Die Äste sind aneinander mit Seilen befestigt. Zwei Äste scheinen als junge Bäume senkrecht herauszuwachsen.
Das Pflanzjahr 937 findet sich nur auf diesem Schild. Im Heimatkundebuch steht, 1885 sei ihr Alter auf 300-500 Jahre geschätzt worden.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
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