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Dieses Werk ist gemeinfrei in Russland gemäß Artikel 1281 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation, Artikel 5 und 6 des Gesetzes Nr. 231-FZ der Russischen Föderation vom 18. Dezember 2006 (das Umsetzungsgesetz für Buch IV von dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation).
Dies bedeutet in der Regel, dass eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist.
Dieses Werk wurde ursprünglich vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht und der bekannte Autor dieses Werks ist verstorben:[1]
(a) vor dem 1. Januar 1950 oder
(b) zwischen dem 1. Januar 1950 und dem 1. Januar 1954 und hat während des Großen Vaterländischen Krieges nicht gearbeitet und nicht daran teilgenommen.
Dieses Werk wurde ursprünglich vor dem 1. Januar 1929 anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht und der Name des Autors wurde 50 Jahre nach der Veröffentlichung, gerechnet ab dem 1. Januar des auf das Erscheinungsjahr folgenden Jahres, nicht bekannt.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Film (ein Videofragment oder eine einzelne Aufnahme daraus), der vor dem 1. Januar 1929 erstmals gezeigt wurde.
Bei diesem Werk handelt es sich um einen Informationsbericht (einschließlich Fotoreportage), der von einem Mitarbeiter der Tass, Rosta oder KarelfinTAG im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit zwischen dem 10. Juli 1925[2] und dem 1. Januar 1929 erstellt und erstmals im angegebenen Zeitraum veröffentlicht wurde.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde. [1] Wenn der Autor dieses Werkes Repressionen ausgesetzt war und posthum rehabilitiert wurde, ersetzen Sie das Sterbedatum durch das spätere Rehabilitationsdatum. [2] Rosta-Berichte, die vor dem 10. Juli 1925 erstellt wurden, sind Gegenstand der Punkte 1-2 dieser Vorlage.
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