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English: Colours for the Order Police in Hamburg, Deutsches Reich, 1933 (Flagge der Hamburger Ordnungspolizei)
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Diese W3C-unbestimmte Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt .
Data from: Davis/McGregor: Flags of the Third Reich, Part 3, London 1994, ISBN 1 85532 459 8
Urheber Fornax

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Beachte: Die Verwendung von Wappen und Flaggen (insbesondere die des NS-Staats) unterliegt rechtlichen Beschränkungen, unabhängig vom Urheberrechts-Status der hier gezeigten Darstellung.

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Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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aktuell10:20, 5. Okt. 2008Vorschaubild der Version vom 10:20, 5. Okt. 2008893 × 1.235 (2,11 MB)Fornax{{Information |Description={{en|1=Colours for the Order Police in Hamburg, Deutsches Reich, 1933 (Flagge der Hamburger Ordnungspolizei)}} |Source=Own work by uploader |Author=Fornax |Date=2008 |Permission=see below |other_versions= }} <!-

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