Ich, der Urheberrechtsinhaber dieses Werkes, veröffentliche es als gemeinfrei. Dies gilt weltweit. In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Ich gewähre jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Diese Arbeit zeigt besonders das Resultat von illegalem Graffiti, welches möglicherweise nicht gemeinfrei ist und deshalb nicht unter einer freien Lizenz steht.
̈* Unauffälliges Graffiti kann behalten werden, wenn man davon ausgeht, dass der Autor einen Urheberrechtsanspruch verneint. Anderenfalls würde er sich einer illegalen Straftat beschuldigen; bisher gibt es keinen Beweis für die Glaubwürdigkeit dieser Theorie. Siehe Commons:Copyright rules by subject matter#Graffiti (englisch).
Die offizielle Commons-Regel ist Commons:Project scope/Precautionary principle (englisch für Vorsichtsprinzip), welche jede Annahme wie "Der Urheber kann/wird keinen Einspruch erheben" oder "Niemand kennt den Urheber" verneint.
Ein großes Verständnis der Rechtslage ist eventuell erforderlich, um festzustellen, ob Graffiti dieses Werkes unter das Urheberrecht fallen.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.