This work is in the public domain in France for one of the following reasons:
Its author (or the last of its authors in the case of a collaboration work) died more than 70 years ago (CPI art. L123-1) and did not benefit from any copyright extension (CPI art. L123-8, L123-9 and L123-10)[1];
It is an anonymous or pseudonymous work (the identity of the author has never been disclosed) or a collective work[2] and more than 70 years have passed since its publication (CPI art. L123-3);
It is the recording of an audiovisual or musical work already in the public domain, and more than 50 years have passed since the performance or the recording (CPI art. L211-4).
Please note that moral rights still apply when the work is in the public domain. They encompass, among others, the right to the respect of the author's name, quality and work (CPI art. L121-1). Attribution therefore remains mandatory.
↑Copyright extensions must be considered only in the case of musical works and of authors Mort pour la France (died during conflict, in the service of France). In other cases, they are included in the 70 years post mortem auctoris length (see this statement of the Cour de Cassation).
↑The collective work status is quite restrictive, please make sure that it is actually established.
Diese Mediendatei ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten. Dies gilt für US-amerikanische Werke, deren Urheberrecht erloschen ist, üblicherweise, weil ihre Erstveröffentlichung vor dem 1. Januar 1929 liegt. Genauere Erläuterungen hier.
Dieses Bild ist möglicherweise außerhalb der USA nicht gemeinfrei (dies gilt insbesondere in Kanada, China (jedoch nicht in Hongkong, Macao oder Taiwan), Deutschland, Mexiko und der Schweiz). Urheber und Veröffentlichungsjahr sind unverzichtbare Informationen, die angegeben werden müssen. Siehe Wikipedia:Public domain und Wikipedia:Copyrights für genauere Erläuterungen.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
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Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Frankreich) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen. Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.
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