Dieses Bild oder Video wurde in der Russischen Föderation mit einer automatischen Kamera aufgenommen. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation (Teil 80 des Sitzungsbeschlusses Nr. 10 vom 23. April 2019 über die Anwendung von Teil IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation) postuliert, dass solche Werke, die mit einem technischen Hilfsmittel ohne schöpferische menschliche Tätigkeit aufgenommen wurden, nicht Gegenstand des Urheberrechts sind.
Der genannte Sitzungsbeschluss gilt insbesondere für Foto- und Videoarbeiten, die mit einer automatischen Kamera zur Aufzeichnung von Ordnungswidrigkeiten gemacht wurden.
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