SS-FM-Pin.png (509 × 256 Pixel, Dateigröße: 245 KB, MIME-Typ: image/png)

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Beschreibung
Deutsch: Pin of a "Förderndes Mitglied der SS" (FM-SS), obverse (left) and reverse (right). The FM-SS were authorized in 1925.
Datum
Quelle Internet, collage done by me.
Urheber unknown in the employ of the SS


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Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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aktuell15:19, 29. Sep. 2011Vorschaubild der Version vom 15:19, 29. Sep. 2011509 × 256 (245 KB)Minderbinder{{Information |Description=Pin of a "Förderndes Mitglied der SS" (FM-SS), obverse (left) and reverse (right). The FM-SS were authorized in 1925. |Source=Internet, collage done by me. |Date=1925 |Author=unknown in the employ of the SS |Permission= |other

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