Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
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Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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2011-02-08 14:49 Muellermuh 553×414× (34142 bytes) {{Information |Beschreibung = Schloss Hoya um 1855, Zeichnung von Wilhelm von Hodenberg |Quelle = Hoyaer Urkundebuch |Urheber = Wilhelm von Hodenberg |Datum = 1855 |Genehmigung = nicht nötig, da Urheber über 70 Jah
Kurzbeschreibungen
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{{BotMoveToCommons|de.wikipedia|year={{subst:CURRENTYEAR}}|month={{subst:CURRENTMONTHNAME}}|day={{subst:CURRENTDAY}}}} {{Information |Description={{de|Schloss Hoya um 1855, Zeichnung von Wilhelm von Hodenberg}} |Source=Transferred from [http://de.wikiped
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