Dieses fotografische Werk wurde im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Japan entweder vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht oder vor 1946 aufgenommen und danach 10 Jahre nicht veröffentlicht. Daher gilt dieses fotografische Werk gemäß Artikel 23 des alten japanischen Urheberrechtsgesetzes in Verbindung mit Artikel 2 der Ergänzungsbestimmungen zum japanischen Urheberrechtsgesetz als gemeinfrei.
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Dieses Werk wurde vor dem 1. Januar 1921 veröffentlicht und ist anonym oder pseudonym wegen unbekannter Urheberschaft. Es ist in den Vereinigten Staaten sowie in Ländern und Gebieten mit einer Schutzfrist für anonyme oder pseudonyme Werke von 103 Jahren oder weniger nach der Veröffentlichung gemeinfrei.
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