Deutsch: Siegelmarke des Regierungspräsidenten in Königsberg. Der Wappenadler wurde zum 1. April 1937 eingeführt (Erlaß über die Reichssiegel. Vom 16. März 1937. RGBl. 1937, Seite 307 bis 309).
Datum
zwischen 1937 und 1945
date QS:P,+1950-00-00T00:00:00Z/7,P1319,+1937-00-00T00:00:00Z/9,P1326,+1945-00-00T00:00:00Z/9
Unbekannter Stempelschneider nach amtlichen Vorgaben (u.a. Muster 2a in Reichsgesetzblatt 1937, Seite 309).
Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).
Siegel sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Dienstsiegel.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
{{Information |Description ={{de|1=Siegelmarke des Regierungspräsidenten in Königsberg. Der Wappenadler wurde zum 1. April 1937 eingeführt (Erlaß über die Reichssiegel. Vom 16. März 1937. RGBl. 1937, Seite 307 bis 309).}} |Source =http...
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.