Deutsch: Der §4 der Beilage zur Signalordnung der SBB vom 7. September 1874 beschreibt die Signaltöne zum Manövrieren in den Bahnhöfen für den Telegraphen.
Français : Le chapitre 4 du supplément au règlement de signalisation des CFF du 7 septembre 1874 décrit les tonalités de signalisation pour les manœuvres dans les gares pour le télégraphe.
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Kameraausrichtung
Normal
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300 dpi
Software
Adobe Photoshop CS2 Windows
Speicherzeitpunkt
10:16, 4. Mär. 2011
Farbraum
Nicht kalibriert
Bildbreite
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Bildhöhe
2.362 px
Digitalisierungszeitpunkt
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