åndsverklovens §9, untatt fra opphavsretten / exempted from copyright
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Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 9 des norwegischen Urheberrechts (Åndsverklova).
{{Information |Description={{no|Kart over stamveinettet.}} |Source=[http://odin.dep.no/filarkiv/161708/budsjett2003sd.pdf The budget of the Norwegian Department of Transportation, 2003]. Colored by User:ZorroIII |Date=2003 |Author=The Norwegian Depart