Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
https://creativecommons.org/publicdomain/mark/1.0/PDMCreative Commons Public Domain Mark 1.0falsefalse
Public domainPublic domainfalsefalse
Diese Fotografie ist gemeinfrei, weil aufgrund des Artikels 3 des polnischen Urheberrechtsgesetzes vom 29. März 1926 und Artikel 2 des Urheberrechtsgesetzes vom 10. Juli 1952 die Fotografien polnischer Urheber (oder die zuerst in Polen oder gleichzeitig in Polen und im Ausland erschienen sind), die ohne einen eindeutigen Vorbehalt der Urheberrechte vor der Änderung des Gesetzes am 23. Mai 1994 veröffentlicht wurden, dem urheberrechtlichen Schutz nicht unterliegen - es ist zu bestimmen, dass sie in Polen gemeinfrei sind.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es drei Anforderungen erfüllt:
es zum ersten Mal außerhalb der Vereinigten Staaten veröffentlicht wurde (und nicht innerhalb von 30 Tagen auch in den USA veröffentlicht wurde),
es vor dem 1. März 1989 ohne Copyright-Vermerk oder vor 1964 ohne Erneuerung des Copyrights oder bevor das Ursprungsland Copyright-Beziehungen mit den USA aufgenommen hatte erstveröffentlicht wurde,
es im Herkunftsland (Polen) am URAA-Datum gemeinfrei war (1. Januar 1996).
Wichtig: In der Beschreibung des Bildes sind die Quelle und das Datum der Erstveröffentlichung anzugeben.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Stanislaw Szmajzner as partisan, shortly after his escape from Sobibor.
{{Information |description ={{en|1=Stanislaw Szmajzner as partisan, shortly after his escape from Sobibor.}} {{pt|1=Stanislaw Szmajzner as partisan, shortly after his escape from Sobibor.}} |date =1943 |source =https://absolutmedien.de/bilddatenbank/bilder/4007/StanislawSzmajzner-5.jpg |author =Stanislaw Szmajner }}
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Breite
9.919 px
Höhe
12.310 px
Bits pro Farbkomponente
8
8
8
Art der Kompression
Unkomprimiert
Pixelzusammensetzung
RGB
Kameraausrichtung
Normal
Anzahl Komponenten
3
Horizontale Auflösung
300 dpi
Vertikale Auflösung
300 dpi
Datenausrichtung
Grobformat
Software
Adobe Photoshop CS5.1 Macintosh
Speicherzeitpunkt
11:50, 26. Aug. 2013
Farbraum
Nicht kalibriert
Digitalisierungszeitpunkt
11:28, 21. Dez. 2012
Datum, zu dem die Metadaten letztmalig geändert wurden