Datei:State Councillor of Justice, 1st class.jpg

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Beschreibung

Beschreibung
Русский: Погон государственного советника юстиции 1 класса российской прокуратуры
English: Shoulder insignia of State Councillor of Justice, 1st class of russian prosecution
Datum
Quelle http://uniforminsignia.net/?option=com_insigniasearch&Itemid=53&result=2279
Urheber Прокуратура РФ
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Werk unterliegt keinem Urheberrecht gemäß Artikel 1259 des Buches IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Nr. 230-FZ vom 18. Dezember 2006.

Die folgenden Werke unterliegen keinem Urheberrecht:

  • offizielle Dokumente staatlicher Regierungsstellen und lokaler Regierungsbehörden von Gemeinden, einschließlich Gesetze, andere Rechtstexte, Gerichtsentscheidungen, andere Materialien legislativen, administrativen und juristischen Charakters, offizielle Dokumente internationaler Organisationen, sowie deren offizielle Übersetzungen;
  • Staatssymbole und -zeichen (Flaggen, Embleme, Orden, jegliche Formen von Geld und dergleichen) sowie Symbole und Zeichen von Gemeinden;
  • Werke der Volkskunst (Folklore), die keine spezifischen Urheber besitzen;
  • Nachrichten über Ereignisse und Fakten, die einen rein informativen Charakter haben (Tagesnachrichten, Fernsehprogramme, Fahrpläne und dergleichen).

Anmerkung – Diese Lizenzvorlage gilt auch für offizielle Dokumente, Staatssymbole und Zeichen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Unionsebene[1]).

Warnung - Diese Lizenzvorlage gilt nicht für Entwürfe offizieller Dokumente, vorgeschlagener offizieller Symbole und Zeichen. Sie können urheberrechtlich geschützt sein.

Warnung - Dieses russische offizielle Dokument, Staatssymbol oder -zeichen (hauptsächlich Briefmarken, Münzen und Banknoten) kann ein oder mehrere Werke enthalten, die urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie von diesem Dokument, Symbol oder Zeichen getrennt sind. In einem solchen Fall unterliegt dieses Werk keinem Urheberrecht, wenn es in seiner Gesamtheit wiederverwendet wird, aber gleichzeitig kann das Extrahieren bestimmter Teile dieses Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zum Beispiel müssen auf Briefmarken die Wertangabe und der Landesname erhalten bleiben.


  1. Offizielle Dokumente, Staatssymbole und -zeichen von den 14 anderen Unionsrepubliken unterliegen dem Recht ihrer Rechtsnachfolger. Siehe entsprechende Lizenzvorlagen.

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