Deutsch: Tafel in Reinborn an der Friedhofsmauer mit Orts-, Kirchen- und Lindengeschichte
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Reinborn 410 Meter über dem Meer. Seit 1274 als Siedlung bekannt. Vermutliche Gründungszeit um das Jahr 1000. Das Kirchlein wurde 1722–24 im schlichten bäuerlichen Spätbarock errichtet. Vorher stand an ihrer Stelle eine gotische Kapelle. 1614 wurden bei Renovierungsarbeiten Grundrisse einer Vorkirche festgestellt. Die tausendjährige Linde gehört zu den bedeutendsten lebenden Naturdenkmälern im Naturpark Hochtaunus, und steht seit 1928 unter Denkmalschutz. In früheren Jahrhunderten tagte unter ihrer Krone das Gericht der Ems.
Dieses Werk wurde von seinem Urheber Woelle ffm als gemeinfrei veröffentlicht. Dies gilt weltweit.
In manchen Staaten könnte dies rechtlich nicht möglich sein. Sofern dies der Fall ist: Woelle ffm gewährt jedem das bedingungslose Recht, dieses Werk für jedweden Zweck zu nutzen, es sei denn, Bedingungen sind gesetzlich erforderlich.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG), nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ (Abschnitt 6 des UrhG) sind nach § 62 UrhG keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
{{Information |Description={{de|Tafel an der Friedhofsmauer mit Orts-, Kirchen- und Lindengeschichte}} |Source=Transferred from [http://de.wikipedia.org de.wikipedia]; transfer was stated to be made by User:Woelle_ffm.<br/> (Original text : ''Ich''...
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