Dieses Bild ist nun gemeinfrei, weil sein Urheberrechtsschutz in Japan abgelaufen ist. Gemäß Artikel 51 und 57 des japanischen Urheberrechts fallen alle nicht-fotografischen Werke, die der Gerichtsbarkeit Japans unterliegen, 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei mehreren Urhebern der Urheber, welcher zuletzt starb) in die Gemeinfreiheit. Das gilt weltweit. Hinweis: Nutze bitte für Fotos, die vor dem 31. Dezember 1956 veröffentlicht wurden die Vorlage {{PD-Japan-oldphoto}}. Für Filme bis 1953 bitte die Vorlage {{PD-Japan-film}} verwenden.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Note that this work might not be in the public domain in countries that do not apply the rule of the shorter term and have copyright terms longer than life of the author plus 50 years. In particular, Mexico is 100 years, Jamaica is 95 years, Colombia is 80 years, Guatemala and Samoa are 75 years, Switzerland and the United States are 70 years, and Venezuela is 60 years.
Lizenz
Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.