verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Artikel 1276 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation in der Fassung vom 1. Oktober 2014 erlaubt die Wiedergabe von „Werken der Architektur, des Städtebaus und der Garten- und Landschaftskunst“ auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers, sofern diese Werke sich „an einem für den freien Zugang offenen Ort befinden oder von diesem Ort aus sichtbar sind“. Bei anderen Kunstwerken wie z.B. Skulpturen oder Gedenktafeln, auch wenn diese sich permanent an öffentlich zugänglichen Orten befinden, gilt die analoge Regelung nur für die Wiedergabe für nicht-kommerzielle Zwecke. Für Details siehe auch COM:CRT/Russia#Freedom of panorama.
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