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Diese Darstellung eines Wappens ist möglicherweise anders als die vom Wappeninhaber (Gemeinde, Regierungen oder Organisation) verwendete.
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„In Schwarz ein goldener Löwe.“
Dieses Wappen wurde auf Grundlage dessen Blasonierung gezeichnet, die – als eine schriftliche Beschreibung – frei vom Copyright ist. Jede Darstellung die der Blasonierung entspricht gilt als heraldisch korrekt. So können mehrere unterschiedliche künstlerische Interpretationen des gleichen Wappens vorhanden sein. Der offizielle Entwurf, der vom Wappeninhaber verwendet wird, ist möglicherweise durch das Urheberrecht geschützt und kann in diesem Fall hier nicht verwendet werden. Individuelle Darstellungen nach einer Blasonierung, können ein Copyright zum Künstler haben, müssen aber nicht notwendigerweise unter „Bearbeitungen“ fallen.
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(a) Tagesnachrichten oder Einzelheiten zu aktuellen Ereignissen, die regelmäßige Presseinformationen darstellen;
(b) Werke der Volkskunst (Folklore);
(c) offizielle Dokumente politischer, legislativer oder administrativer Natur (Gesetze, Dekrete, Resolutionen, Gerichtsentscheidungen, staatliche Standardnormen usw.), die von Regierungsbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse ausgestellt wurden, sowie deren offizielle Übersetzungen;
(d) Staatssymbole der Ukraine, staatliche Auszeichnungen; Symbole und Zeichen der Regierungsbehörden, der Streitkräfte der Ukraine und anderer militärischer Formationen; Symbole von Gebietskörperschaften; Symbole und Zeichen von Unternehmen, Institutionen und Organisationen; (einschließlich Briefmarken)
(e) Münzen und Banknoten;
(f) Fahrpläne, Fernseh- und Rundfunkprogramme, Telefonbücher und andere ähnliche Datenbanken, die nicht den Kriterien der Originalität entsprechen und auf die das sui-generis-Recht (ein besonderes Recht) anwendbar ist;
Entwürfe von Werken, die unter die Abschnitte (d) und (e) fallen, sind, sofern sie nicht offiziell genehmigt wurden, urheberrechtlich geschützt.
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