Deutsch: Nutzungsbestimmungen für die Digitalen Sammlungen: „Entsprechend sollen Sie insbesondere Reproduktionen von Werken, an denen der Urheberrechtsschutz erloschen ist, frei verwenden und verbreiten können. Diese digitalen Objekte werden daher in der Regel unter der Public Domain Mark 1.0 zugänglich gemacht. Sie dürfen diese Werke kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne irgendwie um Erlaubnis bitten zu müssen.“
English: Terms of use for the digital collections (own translation): „Accordingly, you should be able to freely use and distribute, in particular, reproductions of works in which copyright protection has expired. These digital objects are therefore usually made available under the Public Domain Mark 1.0. You may copy, modify, distribute and perform these works, even for commercial purposes, without having to ask permission in any way.“
Andere Versionen
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Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Public domainPublic domainfalsefalse
Die urheberrechtliche Situation dieses Werkes ist theoretisch unsicher, weil in dem Herkunftsland die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers beträgt und das Todesdatum des Autors nicht bekannt ist. Das Datum der Erstellung dieses Werkes liegt jedoch schon mehr als 120 Jahre zurück und es ist daher eine vertretbare Annahme, dass der Urheberschutz bereits abgelaufen ist (siehe hier die Community-Diskussion). Bitte diese Vorlage nicht verwenden, wenn das Todesdatum des Autors bekannt ist.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.