Falls dies rechtlich nicht möglich ist: dealerofsalvation erlaubt jedermann die Verwendung des Werks zu jedem Zweck ohne jegliche Bedingungen, außer solchen Bedingungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten möglicherweise nicht unter einer freien Lizenz verfügbar, weil es ein Werk der bildenden Kunst oder eine Skulptur abbildet, das oder die möglicherweise nach dem Urheberrecht der Vereinigten Staaten geschützt ist.
Nach dem Recht des Landes, in dem die Abbildung hergestellt wurde, ist das Herstellen von Abbildungen solcher Werke, die sich dauernd in der Öffentlichkeit befinden, gemäß dem Grundsatz der Panoramafreiheit grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung.
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{{Information |Beschreibung = Umbettung von [[Friedrich I. (Schwaben)]], Wandmalerei von [[Hans Kloss (Maler)]], 2005, in [[Lorch (Württemberg)]], Kirchstraße |Quelle = selbst fotografiert |Urheber = ~~~ |Datum = 2007-06-17<!-- Die EXIF-Daten sind falsc
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