Datei:Wappen der Samtgemeinde Neuenkirchen.svg

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Beschreibung

Wappen
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Français : de Samtgemeinde Neuenkirchen.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In silber balkenweis eine schwarze Kette, begleitet oben von einem sechsspeichigen, oben ausgebrochenen roten Richtrad, unten von drei grünen, aus einem querliegenden Aststumpf sprießenden Stechpalmenblättern.“
Referenzen
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Tingierung
InfoField
argentgulessablevert
Datum 1984
date QS:P571,+1984-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Die Samtgemeinde Neuenkirchen besteht aus den Mitgliedsgemeinden Merzen, Neuenkirchen und Voltlage. Die namensgebende Mitgliedsgemeinde führt im Volksmund zur Unterscheidung von gleichnamigen Orten den Beinamen „im Hülsen“ nach der dort häufig vorkommenden Stechpalme („Hülse“). – Als Zeichen für die aus drei Mitgliedsgemeinden bestehende Samtgemeinde wurden ihrem Wappen drei Stechpalmenblätter entnommen, wobei die aus einem Ast sprießenden Blätter das Zusammenwachsen der Teile zu einer neuen größeren Einheit symbolisieren.
Die Kette stammt aus dem Wappen der Gemeinde Merzen. An sie knüpft sich die Sage, dass zwei auf wunderbare Weise aus türkischer Gefangenschaft errettete Einwohner des Ortes ihre Ketten an einer Eiche nahe der Kirche gehängt hätten.
Das Richtrad ist das traditionelle Attribut der hl. Katharina. Sie ist die Kirchenpatronin der Gemeinde Voltlage; das zerbrochene Rad steht neben drei Ähren im Wappen der Gemeinde. Zugleich kann das rote sechsspeichige Rad anzeigen, dass die Samtgemeinde im ehemaligen Fürstbistum Osnabrück liegt, dessen Wappen in silber ein rotes Rad war.
Die Farben Schwarz und Grün sind den Wappen der Teilgemeinden entnommen; Schwarz ist u. a. die Farbe des Rades im Wappen der Gemeinde Voltlage und des Landkreises Osnabrück. Das Grün der Ilexblätter weist auch auf den landwirtschaftlich bestimmten Charakter der Samtgemeinde hin.[1]
English: granted 1984
Français : concédé 1984
Künstler
InfoField
Dr. Ulf-Dietrich Korn, Münster 1984, für die Samtgemeinde Neuenkirchen
Quelle

Samtgemeinde Neuenkirchen aktuell - Web-Ausgabe 102 - Oktober 2015

Genehmigung
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Public domain
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