Deutsch: Zeitungsartikel des Deutschen Reichsanzeigers zum Gründungskongress des Weltpostvereins 1874 in Bern
Deutsch:
Der internationale Postkongreß ist heute in Bern eröffnet worden. Die Hauptgrundzüge für denselben, insoweit dieselben nicht Bestimmungen betreffen, welche bereits durchgängig in den internationalen Postverträgen Eingang gefunden haben können in Folgendem zusammengefaßt werden:
1) Jede Verwaltung behält die gemachten Einnahmen für sich, bezieht somit von den versendeten frankirten Korrespondenzen die Francotaxe und von den empfangenen unfrankirten und ungenügend frankirten Briefen die Portotaxen.
2) Transitporto wird nichtvergütet, es sei denn, daß die Staaten, über welche die Sendungen transitieren, für diese nachgewiesene wirkliche und erhebliche Kosten zu bestreiten haben, in welchem Falle die Auslagen zu vergüten wären.
3) Für die Seebeförderung sollen, wenn dieselbe mehr als 300 Knoten beträgt, billige Taxen vergütet werden.
4) Alle Sendungen sollen rekommandirt werden können; alle rekommandirten Sendungen müssen frankirt sein; für jeden verlorenen rekommandirten Gegenstand sind 50 Francs zu vergüten.
5) Die Frankirung muß mit Marken erfolgen; auf ungenügend frankirten Gegenständen wird der Markenwerth von der Normal-Portotaxe in Abzug gebracht.
6) Befreiungen vom Porto oder Ermäßigungen desselben finden nicht statt.
7) Für die Sendungen werden stets die schnellsten den Postverwaltungen zu Gebote stehenden Routen gewählt.
8) Streitigkeiten zwischen den vertragenden Verwaltungen werden durch Schiedsgerichte geschlichtet, welche aus Verwaltungen des Weltpostvereins bestellt werden.
9) Zur weiteren Ausbildung des Weltpostvereins und zur Einführung von Verbesserungen sollen periodische Konferenzen abgehalten werden.
Datum
Quelle
Deutscher Reichsanzeiger Nr. 216 vom 15. September 1874
Urheber
Deutscher Reichsanzeiger
Lizenz
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