Dies ist eine Abbildung eines Gebäudes oder eines Kunstwerks in Schweden. Vom abgebildeten Werk selbst wird angenommen, dass es urheberrechtlich geschützt ist. Nach Artikel 24 des schwedischen Urheberrechtsgesetzes gilt: „Kunstwerke können dargestellt werden, wenn sie permanent an oder nahe an einem öffentlichen Ort im Freien aufgestellt sind. Gebäude können frei dargestellt werden.“ Es war bislang breit akzeptiert, dass Abbildungen wie diese aufgrund dieser Bestimmung legal sind.
Am 4. April 2016 hat jedoch der Oberste Gerichtshof von Schweden bekanntgegeben, dass Artikel 24 nicht für die Publikation in Online-Datenbanken gelte, und am 6. Juli 2017 hat ein unteres Gericht entschieden, dass das Verlinken von Abbildungen urheberrechtlich geschützter Kunstwerke auf Commons eine Urheberrechtsverletzung sei. Siehe COM:CRT/Sweden#Freedom of panorama (englisch) für weitere Informationen.
Die Auswirkungen dieser Entscheidungen auf die Frage, ob diese und ähnliche Abbildungen weiterhin auf Commons zur Verfügung gestellt werden können, werden gegenwärtig untersucht.
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