Diese Darstellung eines Wappens ist möglicherweise anders als die vom Wappeninhaber (Gemeinde, Regierungen oder Organisation) verwendete.
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„In Schwarz ein goldener Löwe.“
Dieses Wappen wurde auf Grundlage dessen Blasonierung gezeichnet, die – als eine schriftliche Beschreibung – frei vom Copyright ist. Jede Darstellung die der Blasonierung entspricht gilt als heraldisch korrekt. So können mehrere unterschiedliche künstlerische Interpretationen des gleichen Wappens vorhanden sein. Der offizielle Entwurf, der vom Wappeninhaber verwendet wird, ist möglicherweise durch das Urheberrecht geschützt und kann in diesem Fall hier nicht verwendet werden. Individuelle Darstellungen nach einer Blasonierung, können ein Copyright zum Künstler haben, müssen aber nicht notwendigerweise unter „Bearbeitungen“ fallen.
Based on 1889 version: Nederlandse wapens van het Rijk, de Provinciën, en de gemeenten, voorts van waterschappen, heerlijkheden, enz. beschreven volgens het officiële register van de Hoge Raad van Adel and HRvA. (SVG is own work.)
Urheber
Unknown, SVG is Eigenes Werk
Lizenz
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Wappen einer niederländischen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Auszug aus dem Rundschreiben: Die Darstellung eines Gemeindewappens ist erlaubt: Die Gemeinde besitzt kein Urheberrecht am Wappen. Es spricht auch nichts gegen die Verwendung eines Gemeindewappens als Herkunftsangabe auf Gegenständen, mit denen Handel betrieben (z. B. Souvenirs) oder Werbung gemacht wird, sofern keineswegs der Eindruck vermittelt wird, dass die Herstellung oder der Handel dieser Gegenstände unter der Verantwortung der Gemeinde erfolgt.
Nach niederländischem Recht kann ein Wappen daher frei verwendet werden und ist damit gemeinfrei. Jeder hat die Möglichkeit, auf der Grundlage der Beschreibung im Königlichen Erlass ein Wappen (auf Papier oder elektronisch) in seinem eigenen Stil zu zeichnen. Ein solches Wappen gilt als das Wappen der jeweiligen Körperschaft und kann innerhalb der Beschränkungen des oben genannten Rundschreibens auch so genannt werden. Jedoch besitzt an jeder einzelnen Zeichnung der Hersteller der jeweiligen Zeichnung das Urheberrecht. Die Verwendung einer solchen Zeichnung erfordert daher die Erlaubnis des Urhebers, also des Zeichners, nicht aber der öffentlichen Körperschaft.
{{Coa_blazon}} =={{int:filedesc}}== {{Information |Description=Wapen van Winsum |Source=Based on 1889 version: Nederlandse wapens van het Rijk, de Provinciën, en de gemeenten, voorts van waterschappen, heerlijkheden, enz. beschreven vo...
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