Das Foto, welches dieses architektonische Werk darstellt, könnte von dem US-amerikanischen Urheberrecht (englisch; 17 USC 120(a)) abgedeckt sein. Dieses schützt alle architektonischen Bauwerke, welche nach dem 1. Dezember 1990 fertiggestellt wurden. Jedoch untersagt dieses Gesetz nicht die Erstellung, Verbreitung oder die öffentliche Zurschaustellung von Bildern, Gemälden, Fotografien oder andere bildlichen Werke dieser Arbeit. Siehe COM:CRT/United States#Freedom of panorama (englisch) für weitere Informationen.
Dieses Gesetz gilt nur für architektonische Werke (beispielsweise Gebäude oder andere Strukturen) und nicht für andere 2D- oder 3D-Kunstwerke wie Skulpturen, Gemälde oder Poster. Bilder dieser Kunstwerke aus den USA müssen gelöscht werden, es sei denn, dass sie gemeinfrei sind oder als Beiwerk entstanden.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.