Deutsch: Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit; Siehe dazu: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Laut Verkehrsblatt 14/1972 S. 477, hatte das Schild eine Gesamtbreite von 600 mm. Die Lichtkantenbreite lag bei 10 mm. Der innere weiße Bereich war 420 mm breit und die rote Umrandung 80 mm stark. Bei Bedarf konnte die Gesamtbreite der roten Umrandung auch nur 572 mm betragen.
Datum
12. Januar 2018 (Hochladedatum)
Quelle
siehe oben
Urheber
English: vectorized by
Mediatus (nach den historischen Vorgaben interpretiert und digital umgesetzt)
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