Deutsch: Zeichen 376a: Autobahngasthaus (mit Pfeil rechtsweisend); Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1599. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Wie im de:Verkehrsblatt (Verkehrsblatt 1972, Heft 14, S. 488) vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Der weiße Kasten für das 228 mm breite Sinnbild „Autobahngasthaus“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Der Pfeil war mit seiner unteren Spitze ebenfalls 100 mm vom unteren blauen Rand entfernt. Der Pfeilschwanz hatte eine Breite von 50 mm, der Pfeil selber war 300 mm breit. Außer der Regelgröße von 750 mm x 500 mm war für dieses Zeichen auch eine Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatte das Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.
Datum
(Herstellungsdatum)
Quelle
RAL-Farbtonregister sowie siehe oben!
Urheber
nach den historischen Vorgaben interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.
Do not upload new revisions over this file version without my explicit consent. Instead, use the possibility to upload a new version under a new name and tag it as a derivative or extract of this file.Mediatus
Lizenz
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschenUrheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.