Deutsch: Zeichen 314: Parkplatz mit dem Zusatz „Personenkraftwagen links“. Das Zeichen erlaubt das Parken (§ 12 Abs 2). Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1596. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Wie im Verkehrsblatt 22, 1970, beschrieben, mußte das Zeichen 750 mm hoch und 500 mm breit sein. Noch genauere Angaben bietet das Verkehrsblatt, Heft 14, 1972, S. 482. Dieses Verkehrszeichen wurde bis zur 1992 in Kraft getretenen StVO-Novelle aufgestellt. Die Quelle für diese Abbildung ist ein historisches Foto.
Datum
15. September 2013 (Hochladedatum)
Quelle
siehe oben
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