Gemäß dem slowakischen Urheberrechtsgesetz ist dieses Werk gemeinfrei. (Gesetznr. 618/2003, Teil 2, Abschnitt 7, Artikel 3b)
(3) Für folgende Werke soll kein Urheberrecht gelten
b) jedweder gesetzlicher Text, richterliches Urteil, amtliche Bekanntmachung, öffentliches Urteil, öffentlich zugängliche Urkunde, offizielle Akte, slowakische Norm, einschließlich deren Vorbereitungsdokumente und jede Übersetzung dieser, reine Tagesnachrichten und öffentliche Reden. Eine Veröffentlichung solcher Reden oder ihre Aufnahme in einen zu veröffentlichen Bericht bedarf jedoch gleichwohl der Einverständniserklärung der betreffenden Person, welche die Rede verfasste.
Es wird daher angenommen, daß dieses Werk als gemeinfrei freigegeben wurde. In Einzelfällen kann der Gebrauch dieses Werk auch von anderen gesetzlichen Bestimmungen abhängen.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.