BeschreibungZusatzschild 724 g - nur Gespannfuhrwerke (Sinnbild), 300x250, StVO 1970.svg
Deutsch: Zusatzschild 724 g: nur Gespannfuhrwerke (Sinnbild). Das Zeichen hat seine Grundlage in dem Sinnbild auf folgender Basis der Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1581. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Dieses Schild war somit Teil der Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung von 1970, die 1971 in Westdeutschland eingeführt wurde. Es wurde erstmals im Verkehrsblatt, Heft 15, 1972, S. 561 ausführlich vorgestellt und hatte die Maße 300 x 250 mm. Die Lichtkantenbreite betrug 14 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit und der Ausrundungshalbmesser war 40 mm groß. Die Versalhöhe der Schrift lag bei 50 mm. Bei Bedarf, d.h. in Verbindung mit anderen Verkehrszeichen, konnten andere normierte Größen des Schildes Verwendung finden. Das Schild wurde mit der Bezeichnung „Zusatzschild 724: nur Gespannfuhrwerke (Symbol)“ eingeführt und erhielt erst 1976 (Verkehrsblatt, Heft 23, 1976) die erweiterte Bedeutung: „Zusatzschild 724 g: nur Gespannfuhrwerke (Sinnbild)“.
Datum
(Herstellungsdatum)
Quelle
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Urheber
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