Deutsch: Zusatztafel nach Bild 52a: Abknickende Vorfahrt. Mit der bereits am 29. Dezember 1960 verordneten neuen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung folgten am Tag nach deren Verkündigung im Bundesgesetzblatt neue, überarbeitete Zusatztafeln zur „Abknickenden Vorfahrt“, die bei Bedarf unter den Bildern 30, 30a, 44, 52 angebracht werden konnten. Die „Abknickende Vorfahrt“ wurde dabei durch ihre Verankerung in der StVO auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1961, Nr. 1, Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Januar 1961, S. 8 mit Abbildung des neuen, 600 x 600 Milimeter großen Zeichens.
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Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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