Datei Diskussion:Maximilianshuette Konzessionsurkunde 1853.png
Anmerkung: Entzifferung der Handschrift im Bild
BearbeitenSiehe Wikipedia:Auskunft (Nachtrag aus archiviertem Eintrag):
An
die K.[önigliche] Regierung
K.[ammer] d.[es] Innern
der Oberpfalz und
von Regensburg
–
Das Eisenwerk bei
Burglengenfeld[,] hier
die Bildung einer
anonymen Gesell-
schaft zum Betriebe
desselben Werks[?]
Max II
Wir ertheilen der ano-
nymen Gesellschaft zum
Betriebe des neu errich-
teten Eisenwerkes bei
Burglengenfeld auf dem
Grund der vorgelegten
Gesellschaftssatzungen
vom 31. Mai 1853 Unsere
landesherrliche Geneh-
migung unter nach-
folgenden Bedingungen
und näheren Vorschriften
I Wir gestatten, daß
diese Gesellschaft die
Firma
„Eisenwerkgesellschaft
Maximilianshütte
bei Burglengenfeld“
führe.
II Die den Fabrikanten
Michiels und Goffard
in dem Konzessions-
bescheide der K.[öniglichen] Regie-
rung K.[ammer] d.[es] Innern
der Oberpfalz und von
Regensburg v.[om] 29.7.1851 Zif[fer] I 1-3
auferlegten Bedingungen
gelten in gleicher
Weise als Bedingungen
des Betriebes des
Eisenwerkes Maxi-
milianshütte durch
die genehmigte
Aktiengesellschaft.
III Die Aktiengesellschaft
ist verpflichtet, bezüg-
lich des zwischen dem
K.[öniglichen] Aerare und Michiels
und Goffard unter
dem 17[.] April 1851 abge-
schlossenen und nun-
mehr von dieser Gesell-
schaft zu erfüllenden
Schienenlieferungs-
vertrages jene Modifi-
kationen anzunehmen
welche von Seite des
K. Aerars für noth-
wendig erachtet
und der Gesellschaft
gleichzeitig mit der
Behändigung der gegen-
wärtigen Genehmigungs-
Urkunde eröffnet
werden.
IV Jede Abänderung
der Eingangs erwähn-
ten Gesellschaftssatzungen
ist durch die vorgängige
Königliche Zustimmung
bedingt.
V Unsere K.[önigliche] Genehmigung
der mehrerwähnten
Aktiengesellschaft und
ihrer Satzungen wird
auf einen Zeitraum
von 25 Jahren ertheilt,
vorbehaltlich jedoch
einer früheren Auf-
lösung der Gesellschaft
nach Maßgabe der
genehmigten Satzungen.
Eine solche Auflösung
vor dem Jahre 1863
setzt überdies die
Zustimmung der K[öniglichen]
Staatsregierung voraus.
Ihr habt die Betheiligten
von vorstehender Ent-
schließung in Kenntniß
zu setzen und für den
Vollzug Sorge zu
tragen.
[gez.] Max
Danke an Jossi und an die IPs Quark48 (Diskussion) 19:28, 24. Jan. 2023 (CET)