Diphenylarsinchlorid

chemische Verbindung, Kampfstoff
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Diphenylarsanchlorid, auch CLARK 1 (Chlor-Arsen-Kampfstoff) genannt, wurde 1878 von Michaelis und La Coste[5] dargestellt und wurde ab 1915 im Ersten Weltkrieg als Nasen- und Rachenkampfstoff eingesetzt. Diphenylarsanchlorid reizt sehr stark die oberen Atemwege und führt zu einem starken Brechreiz.

Strukturformel
Struktur von Diphenylarsinchlorid
Allgemeines
Name Diphenylarsinchlorid
Andere Namen
  • Clark 1
  • Clark I
  • Chlordiphenylarsin
  • Chlordiphenylarsan
Summenformel C12H10AsCl
Kurzbeschreibung

farblose Kristalle[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 712-48-1
EG-Nummer 211-921-4
ECHA-InfoCard 100.010.839
PubChem 12836
Wikidata Q421470
Eigenschaften
Molare Masse 264,57 g·mol−1
Aggregatzustand

fest

Dichte

1,42 g·cm−3 (20 °C)[2]

Schmelzpunkt

44 °C[2]

Siedepunkt

Zersetzung bei 333 °C[2]

Löslichkeit
Brechungsindex

1,6332 (56 °C)[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[4] ggf. erweitert[2]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 331​‐​301​‐​410
P: ?
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C

Die durch Verschwelung oder Vernebelung entstehenden Aerosole konnten von den damals gebräuchlichen Atemschutzfiltern der Gasmasken nicht zurückgehalten werden. Der betroffene Soldat war gezwungen, die Maske abzunehmen und war dann ungeschützt den gleichzeitig eingesetzten Kampfstoffen wie z. B. Phosgen ausgesetzt. Der Stoff wurde daher auch „Maskenbrecher“ genannt. Die Monatsproduktion am Maskenbrecherstoff CLARK I betrug 1918 im Deutschen Reich 600 t.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Eintrag zu Diphenylarsinchlorid. In: Römpp Online. Georg Thieme Verlag, abgerufen am 22. Dezember 2014.
  2. a b c d e Eintrag zu Chlordiphenylarsin in der GESTIS-Stoffdatenbank des IFA, abgerufen am 16. Februar 2017. (JavaScript erforderlich)
  3. David R. Lide (Hrsg.): CRC Handbook of Chemistry and Physics. 90. Auflage. (Internet-Version: 2010), CRC Press / Taylor and Francis, Boca Raton FL, Physical Constants of Organic Compounds, S. 3-216.
  4. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag Arsenverbindungen, mit Ausnahme der namentlich in diesem Anhang bezeichneten im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  5. La Coste, W., Michaelis, A. (1878): Über Mono- und Diphenylarsenverbindungen. Ber. 11, 1883–1887.

Literatur

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  • Haas, R. et al. (1998): Chemisch-analytische Untersuchung von Arsenkampfstoffen und ihren Metaboliten. UWSF – Z Umweltchem Ökotox; 10, 289–293; PDF (freier Volltextzugriff)