Diskussion:Abschleppachse

Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 89.204.137.89 in Abschnitt Lustiger Weblink
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Ist mit Abschlepphund etwa das hier gemeint? --JvÄh 08:16, 30. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Abschleppachse ist kein Anhänger. § 42 StVZO findet keine Anwendung. Anhänger sind hinter Kraftfahrzeugen mitgeführte (von ihnen gezogene) Fahrzeuge, ausgenommen betriebsunfähige Fahrzeuge, die abgeschleppt werden, und Abschleppachsen. Auf die Bauart und die Befestigungsweise an dem schleppenden Fahrzeug kommt es nicht an. (nicht signierter Beitrag von 89.204.137.89 (Diskussion) 15:37, 1. Jun. 2013 (CEST))Beantworten